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Der ABS-Hersteller behauptete unter anderem, dass der Lawinenairbag ihre Verschüttung verhindert und der ABS-Lawinenairbag das einzig wirkungsvolle Gerät sei, mit dem der Wintersportler einer Verschüttung aktiv vorbeugen könne.

Zunächst erscheint es sinnvoll und erforderlich die allgemeinen Definitionen der Begrifflichkeiten, festgelegt durch den ÖAV voranzustellen. Nach der Informationsbroschüre „Sicher am Berg“ werden die nachstehenden Begriffe verwendet wie folgt:

„Ganzverschüttet“ bedeutet = Kopf und Thorax im Schnee

„Teilverschüttet“ bedeutet = zumindest Kopf an der Oberfläche

„Nicht verschüttet“ bedeutet = gesamter Körper an der Oberfläche

Überdies definiert der ÖAV und mit ihm das SLF den Begriff: „Die Verschüttung einer Person verhindern“ damit, dass nach endgültigem Lawinenstillstand (also auch nach der Nachlawine) zumindest Thorax und Kopf der Person sich an der Oberfläche befinden und der Verunfallte ungehindert atmen kann.

 

Der ABS-Hersteller behauptete weiters, dass die Lawinenversuche die Wirkung des ABS-Lawinenairbag bestätige.

Doch was zeigen die Tests mit dem ABS-Lawinenairbag tatsächlich?

Testergebnisse 1995

Bereits die ersten Lawinenversuche des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF/Davos 1995 zeigten, dass die Verschüttung mit dem ABS-Lawinenairbag nicht verhindert werden konnte!

8 von 10 ABS-Dummys mit korrekt aufgeblasenen Ballonen wurden ganz verschüttet Kopf und Thorax im Schnee...

Aber nicht nur Peter Aschauer hat die Öffentlichkeit jahrelang bewusst falsch informiert!

Lesen Sie, wie Michael Larcher (OeAV) als Sachverständiger für Lawinenunfälle für den ABS-Hersteller die Original-Lawinenversuchsberichte zu Gunsten des ABS-Airbags manipulierte und die falschen Ergebnisse im BERG & STEIGEN veröffentlichte.

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Testergebnisse 2001

Die ABS-Lawinenairbags konnten auch bei diesem Lawinenversuch die Verschüttung nicht verhindern!

3 von 4 ABS-Dummys wurden ganz verschüttet

 

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Testergebnisse 2008

Nur mehr ein Ballon des ABS-Doppelairbags war an der Lawinenoberfläche sichtbar. Der 2. Ballon des Doppelairbags war mitsamt dem ABS-Dummy ganz verschüttet


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Das Landesgericht und das Oberlandesgericht Innsbruck kommen zur Feststellung:

"Letztlich widerspreche die Behauptung - ABS-Lawinenairbag oben bleiben heißt: Überleben - den Tatsachen, zumal sich aus Lawinenversuchen des SLF gerade ergeben habe, dass der ABS-Airbag eine Verschüttung nicht verhindern könne".

"Nach diesen beiden Versuchsberichten ist die Werbebehauptung, der ABS-Lawinenairbag sei das einzig wirkungsvolle Gerät, mit dem der Wintersportler einer Verschüttung aktiv vorbeugen kann, nicht berechtigt!
 

Auch neuartige Ballonsysteme konnten die Verschüttung nicht verhindern

 

 

 

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ABS-Lawinenairbag in der Praxis:

Gleich viele Ganzverschüttete ob mit oder ohne ABS-Airbag

Das SLF schreibt:
„Ein Vergleich mit einem größeren Datensatz von Lawinenunfällen (ohne Airbag) aus der Region Davos, der ähnlich wie der ABS-Datensatz relativ komplett sein sollte, zeigt, dass der Anteil der Ganzverschütteten unter den Erfassten sich in den beiden Datensätzen nicht signifikant unterscheidet (p=0.07)“.

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ABS-Lawinenairbag nur Trittbrettfahrer eines natürlichen Vorgangs?

Folgende von Lawinen erfasste Personen blieben auch ohne ABS-Airbag an der Oberfläche.

Hätte eine der folgenden Personen einen ABS-Lawinenairbag verwendet, würde man glauben, dieser habe die Ganzverschüttung verhindert.

Dokumentierte Beispiele aus der Praxis.

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Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt das Erstgericht, dass der Anteil von Ganzverschütteten und von Todesopfern bei Lawinenunfällen mit und ohne Lawinenairbag nicht signifikant unterschiedlich war.

 

Nachgebildete ABS-Grafik: Der ABS-Hersteller suggeriert in seinen Prospekten eine mehrer Meter tiefe Fließlawine.



 

ABS-Denkfehler Nr. 1:

Fließlawinen wären mehrere Meter tief
 

Die vom Hersteller verwendete Werbegrafik suggeriert bzw. erweckt den Eindruck die Fließlawine wäre mehrere Meter tief und das Lawinenopfer ohne ABS-Airbag würde darin versinken. (Doppelte Größe einer Person ca. 180 cm x 2 ergäbe eine Fließlawine von ca. 3,60 Metern Tiefe.)

Fließlawinen sind aber im Mittel nur 40-50 cm tief.


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Grafik mit einem der Realität entsprechenden Fließlawinentiefe


 

ABS-Denkfehler Nr. 2:

Die Ganzverschüttung erfolge in der Fließlawine


Fakt ist: Die Gefahrenzone ist der Staubereich!

Lawinenopfer werden nicht im Fließbereich sondern in der Regel erst im Staubereich der Lawine meist von nachfliessenden Schneemassen ganz verschüttet!



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ABS-Lawinenairbag Statistiken

Das Landesgericht und das Oberlandesgericht Innsbruck kommen zur Feststellung:

"Aus diesen Statistiken ist also auch die zweite inkriminierte Behauptung, wonach die Klägerin (ABS-Hersteller) die Statistiken manipulierte, gerechtfertigt".
 

Immer mehr Hinweise treffen ein, dass die ABS-Statistiken manipuliert werden!

Die ABS-Unfallstatistik liegt im direkten Einfluss des Herstellers.

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Konnte der ABS-Airbag die Sterblichkeitsrate senken? 

Im Vergleich zum LVS-Gerät, Ja.
Im Vergleich zu Lawinenopfern, welche anhand von sichtbaren Teilen (Skistock usw.) gefunden wurden, Nein.

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Warum der ABS-Lawinenairbag die Verschüttung nicht verhindern kann?

Aufgrund der Schwerkraft befindet sich die Person immer unterhalb der Ballone.

Auch der Benutzer eines ABS-Airbags befindet sich aufgrund seines Gewichts immer unterhalb der Ballone.


 

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Gleiches Gewicht und gleiches Volumen erzeugen keinen Auftrieb.

 

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Inverse Segregation klang nur so lange plausibel, bis die Experimentalphysik das Gegenteil bewies!



 

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Fragen an den ABS-Hersteller Peter Aschauer

Bisher hat Peter Aschauer diese Fragen nicht beantwortet.


Zuvor noch ein Zitat von Pfarrer Viktor R. Knirsch aus Kahlenbergerdorf

"Zum Recht des Wahrheitssuchenden gehört es, zweifeln, forschen und abwägen zu dürfen. Und wo immer dieses zweifeln und wägen verboten wird, wo immer Menschen verlangen, dass an sie geglaubt werden muss, wird ein gotteslästerlicher Hochmut sichtbar, der nachdenklich stimmt.

Wenn nun jene, deren Thesen sie anzweifeln, die Wahrheit auf ihrer Seite haben, werden sie alle Fragen gelassen hinnehmen und geduldig beantworten. Und sie werden ihre Beweise und ihre Akten nicht länger verbergen. Wenn jene aber lügen, dann werden sie nach dem Richter rufen. Daran wird man sie erkennen. Wahrheit ist stets gelassen. Lüge aber schreit nach irdischem Gericht!"
 

Zu den Fragen
 

Der Gesetzgeber schützt vor falschen Werbeaussagen:

"Kaufentscheidende Werbeaussagen wie, "Der ABS-Lawinenairbag verhindert Ihre Ganzverschüttung" sind verbindlicher Bestandteil eines Kaufvertrags.

Alle Werbeaussagen, die beim Käufer eine Kaufentscheidung auslösen sollen, stellen eine Leistungsverpflichtung dar. Alle in Anzeigen, Werbebriefen, Radio- oder TV-Spots und weiteren Werbeformen getroffenen Aussagen über ein Produkt oder eine Dienstleistung müssen nachweislich wahr sein. Treffen die zugesagten Eigenschaften nicht genau so wie in den Werbeaussagen angekündigt zu, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt."

Text von: http://www.vnr.de/b2b/Marketing/werbung/Werbeaussagen+sind+Bestandteil+des+Kaufvertrages.html
 

  Hintergründe:

Wie informiert Michael Larcher im Namen des Alpenvereins (und ehem. ABS-Vertriebspartner) seine Mitglieder über ABS-Lawinenairbag und Alternativprodukte wie den Lawinenball?

1999 hat der Österreichische Alpenverein den Vertrieb des ABS-Airbags übernommen und ihn gleichzeitig all seinen Mitgliedern empfohlen. Über alternative Sicherheitsprodukte wie z.B. den Lawinenball wurden immer wieder bewusst Unwahrheiten verbreitet.

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Wer machte diese Website bzw. die tatsächlichen Versuchsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich?

Nur wenige Personen hatten Einblick in die Originaldokumente. Die meisten von ihnen waren jedoch nicht gewillt die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Versuchsergebnisse aufzuklären.

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