Landes- und Oberlandesgericht Innsbruck bestätigen:
 

Die Öffentlichkeit wurde über die Wirkung
des ABS-Lawinenairbag jahrelang bewusst falsch informiert.

 

Die vorgetäuschte Wirkung, dass der ABS-Airbag die Verschüttung verhindern könne, konnte weder in den Tests noch in der Praxis nachgewiesen werden. Vergleicht man die Unfälle in der Praxis, kommt man zum Schluss, dass im langjährigen Durchschnitt gleich viele von Lawinen erfasste Personen "Oben bleiben", unabhängig davon, ob sie einen ABS-Airbag verwenden oder nicht.  

Für diese Tatsache wurden wir von Seiten des OeAV in der Öffentlichkeit mehrmals massiv kritisiert und in Misskredit gebracht. Es wurde uns die Verbreitung von Unwahrheiten unterstellt und jegliche Stellungnahme in  alpenvereinsnahen Medien verweigert. Um uns gegen diese schweren Vorwürfe und Verleumdungen rechtfertigen zu können, haben wir die Originaldokumente und tatsächlichen Vorkommnisse im Internet unter www.lawinenairbag-diskussion.de veröffentlicht.

Mittels einstweiliger Verfügung und einer Klage versuchte der ABS-Hersteller Peter Aschauer, gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Dr. Ermacora (zugleich Vizepräsident des OeAV) gegen diese Veröffentlichung vorzugehen.

In der Klagebeantwortung (365 kb) haben wir dem Gericht sämtliche Beweise vorgelegt.

Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts hat das Landesgericht Innsbruck die einstweilige Verfügung des ABS-Herstellers abgewiesen und bestätigt, dass die Aussagen auf dieser Website gerechtfertigt sind.

Beschluss des Landesgerichts
Pdf 2,2 Mb
 

Der ABS-Hersteller Peter Aschauer ging daraufhin in Rekurs. Drei weitere Richter des Oberlandesgerichts Innsbruck haben den Sachverhalt nochmals geprüft und in 2ter Instanz wiederum gegen den ABS-Hersteller entschieden.

Beschluss des Oberlandesgerichts
Pdf 1,3 Mb

 

Auszüge aus den Gerichtsbeschlüssen bestätigen,...
 

  • dass der ABS-Lawinenairbag die Verschüttung nicht verhindern kann, sondern nur ein gutes Markierungsmittel zur raschen Lokalisierung und Bergung von Verschütteten darstelle...

  • der Anteil von Ganzverschütteten und Todesopfern bei Lawinenunfällen mit und ohne Lawinenairbag nicht signifikant unterschiedlich war.

  • Die Behauptung der Manipulation der ABS-Unfallstatistik durch den ABS-Hersteller sei ebenfalls wahr...
     

  • Aus diesem Grunde hielt das Erstgericht die Werbebehauptung des ABS-Herstellers, der ABS-Lawinenairbag sei das einzig wirkungsvolle Gerät, mit dem der Wintersportler einer Verschüttung aktiv vorbeugen könne, für nicht berechtigt!"

 

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