Die vorgetäuschte Wirkung, dass der ABS-Airbag
die Verschüttung verhindern könne, konnte weder in den Tests noch in der
Praxis nachgewiesen werden. Vergleicht man die Unfälle in der Praxis,
kommt man zum Schluss, dass im langjährigen Durchschnitt gleich viele
von Lawinen erfasste Personen "Oben bleiben", unabhängig davon, ob sie
einen ABS-Airbag verwenden oder nicht.
Für diese Tatsache wurden wir von Seiten des OeAV in der Öffentlichkeit mehrmals massiv kritisiert und in Misskredit
gebracht. Es wurde uns die Verbreitung von Unwahrheiten unterstellt und
jegliche Stellungnahme in alpenvereinsnahen Medien verweigert. Um uns
gegen diese schweren Vorwürfe und Verleumdungen rechtfertigen zu können,
haben wir die Originaldokumente und tatsächlichen Vorkommnisse im
Internet unter
www.lawinenairbag-diskussion.de
veröffentlicht.
Mittels einstweiliger Verfügung und einer
Klage versuchte der ABS-Hersteller Peter Aschauer, gemeinsam mit dem
Rechtsanwalt Dr. Ermacora (zugleich Vizepräsident des OeAV) gegen diese
Veröffentlichung vorzugehen.
In der
Klagebeantwortung (365 kb) haben wir
dem Gericht sämtliche Beweise vorgelegt.
Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts
hat das Landesgericht Innsbruck die einstweilige Verfügung des
ABS-Herstellers abgewiesen und bestätigt, dass die Aussagen auf dieser
Website gerechtfertigt sind.
Beschluss des Landesgerichts Pdf
2,2 Mb
Der ABS-Hersteller Peter Aschauer ging
daraufhin in Rekurs. Drei weitere Richter des Oberlandesgerichts
Innsbruck haben den Sachverhalt nochmals geprüft und in 2ter Instanz
wiederum gegen den ABS-Hersteller entschieden.
Beschluss des Oberlandesgerichts
Pdf 1,3 Mb
Auszüge aus den
Gerichtsbeschlüssen bestätigen,...
-
Die Behauptung der
Manipulation der ABS-Unfallstatistik durch den ABS-Hersteller sei
ebenfalls wahr...
-
Aus diesem Grunde hielt
das Erstgericht die Werbebehauptung des ABS-Herstellers, der
ABS-Lawinenairbag sei das einzig wirkungsvolle Gerät, mit dem der
Wintersportler einer Verschüttung aktiv vorbeugen könne, für
nicht berechtigt!"